Pressemitteilung

Ein Gericht ordnet die Wiederaufnahme der Klage des Monarchen von Ondo hinsichtlich der Qualifikation an

Das Berufungsgericht in Akure hat die Neuverhandlung der Klage angeordnet, in der die Ernennung von Oba Oluwole Julius Olufaderin zum Jegun von Ile-Oluji im lokalen Verwaltungsbereich Ile-Oluji/Okeigbo des Bundesstaates Ondo angefochten wird.

Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz der Richter Olabisi Omoleye, Oziakpono Oho und TY Bashir entschied einstimmig, dass die Klage, die zuvor von einem Obersten Gericht in Akure abgewiesen worden war, wieder in die Gerichtsregister eingetragen und einem anderen Gericht zur Neuverhandlung zugewiesen werden sollte.

In dem von Richter Bashir im Namen der anderen Richter verlesenen Urteil hieß es, das Gericht habe zu Unrecht seine Zuständigkeit im Verfahren gegen den Monarchen erster Instanz abgelehnt und die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht worden sei.

Oba Olufaderin wurde 2018 nach dem Tod des früheren Thronfolgers als traditioneller Herrscher von Ile-Oluji eingesetzt.

Allerdings zerrte die Herrscherfamilie Jimoko, die in der Lokalverwaltung von Ile-Oluji/Okeigbo den Monarchen von Ile-Oluji stellen sollte, den Monarchen und die Königsmacher wegen seiner Qualifikation als Prinz aus der männlichen Linie des Herrscherhauses vor Gericht.

In der vom Rechtsbeistand des regierenden Hauses eingereichten Klage verleugnete Otunba Olayinka Bolanle den Monarchen als Mitglied der Familie, die an der Reihe sei, den Thron Jeguns von Ile-Oluji zu besteigen.

Das Gericht erster Instanz wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht worden sei und dass das Gericht nicht zuständig sei, die Klage anzuhören. Das Jimoko Ruling House war mit dem Ergebnis unzufrieden und forderte das Gericht auf, die Entscheidung des Untergerichts aufzuheben und eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.

Die Beschwerdeführer beantragten ausdrücklich „eine Anordnung zur Aufhebung der Entscheidung des Untergerichts, die im Urteil des ehrenwerten Richters SA Bola vom 15. Mai 2018 enthalten ist, und ersetzten diese durch eine Anordnung zur Zurückweisung der vorläufigen Einwände aller Beklagten/Beklagten.“

Außerdem forderten sie „eine Anordnung zur Rückverweisung des Falles an das Oberste Gericht des Bundesstaates Ondo mit der Anweisung, dass die Klage vor einem anderen Richter des Gerichts als dem ehrenwerten Richter SA Bola verhandelt wird.“

Die größte Gruppe der Berufungskläger, zu der auch die Prinzen Akinladenu Aladegbamigbe und Akinladenu Adekunle gehörten, bildete die Morgan-Untersuchungskommission, die erklärte und vorschrieb, dass nur Anwärter aus der männlichen Linie zugelassen seien und niemand aus der weiblichen Linie Monarch der Stadt werden dürfe.

Richter Bashir schloss sich der Position des regierenden Hauses an und gab die Akte zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das Oberste Gericht des Bundesstaates zurück. Das Gericht ordnete jedoch an, dass der Fall einem anderen Richter des Obersten Gerichts des Bundesstaates zur Verhandlung zugewiesen werden sollte.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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