Pressemitteilung

Gericht in Lagos weitet Beschränkungen für Demonstranten auf zwei Veranstaltungsorte aus

Ein Oberstes Gericht in Lagos hat eine Anordnung erweitert, die die Demonstranten von #EndBadGovernance auf zwei bestimmte Orte beschränkt: den Gani Fawehinmi Freedom Park in Ojota und den Peace Park in Ketu.

Der vorsitzende Richter Sherifat Sonaike gewährte die Fristverlängerung am Dienstag und baute dabei auf einer ersten Anordnung vom 30. Juli auf.

Die Regierung des Bundesstaates Lagos hatte die ursprüngliche Anordnung durch einen einseitigen Antrag des Generalstaatsanwalts Lawal Pedro erwirkt, nur 48 Stunden vor Beginn der Proteste am 1. August.

In der Klage wurden Adamma Ukpabi, Tosin Harsogba, Juwon Sanyaolu, Hassan Soweto und der Polizeipräsident des Bundesstaates Lagos neben „unbekannten Personen“ als Angeklagte genannt.

Die Verlängerung der Anordnung bedeutet, dass die Demonstranten weiterhin auf die beiden vorgesehenen Veranstaltungsorte beschränkt bleiben und ihre Möglichkeit, an anderen Orten im Staat zu demonstrieren, eingeschränkt ist.

Der vorsitzende Richter Emmanuel Ogundare entschied, dass die Protestkundgebung vom 1. bis 10. August nur an den genehmigten Orten und zwischen „8.00 und 18.00 Uhr“ stattfinden dürfe, vorbehaltlich der Einhaltung des vorprozessualen Protokolls durch den Kläger.

Ogundare forderte die Polizei außerdem auf, „die Grundrechte der Demonstranten an den genehmigten Orten und zu den genehmigten Zeiten für friedliche öffentliche Proteste, Kundgebungen und Versammlungen im Bundesstaat Lagos zu schützen“.

Bei der Wiederaufnahme der Anhörung am Dienstag vertrat Hameed Oyenuga, der Prozessdirektor von Lagos, den Justizkommissar vor Gericht.

Oyenuga teilte dem Richter mit, dass allen Beklagten der frühere Gerichtsbeschluss in Übereinstimmung mit den vorprozessualen Protokollen für präventive Maßnahmen zugestellt worden sei, die der Staat gegen die Vertreter der Demonstranten angestrebt hatte.

Er fügte hinzu, dass die Beklagten in der Klage nicht auf den Antrag reagiert hätten.

„Es ist notwendig, die zuvor angeordnete Einschränkung der Proteste auf zwei Veranstaltungsorte auszuweiten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat trotz der anhaltenden Proteste im ganzen Land weiterhin den relativen Frieden genießen kann“, sagte Oyenuga.


(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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