Pressemitteilung

Fünfzehnjähriger Junge ist der erste, der nach den jüngsten Unruhen in Großbritannien wegen Aufruhrs angeklagt wird

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Menschen gehen am 13. August am Markt im Stadtzentrum von Rotherham im Norden Englands vorbei.JUSTIN TALLIS/Getty Images

Ein 15-jähriger Junge wurde am Donnerstag als erster wegen Aufruhrs angeklagt, nachdem es in Großbritannien zu gewaltsamen Unruhen gekommen war.

Die britische Staatsanwaltschaft teilte mit, der Teenager, dessen Identität aus rechtlichen Gründen nicht bekannt sein darf, werde später am Donnerstag vor dem Jugendgericht in South Tyneside erscheinen und aufgefordert, ein Geständnis abzugeben. Er wurde angeklagt, nachdem es am 2. August in Sunderland in Nordengland zu Unruhen gekommen war.

„Dieser Angeklagte ist einer von mehreren Personen, bei denen wir davon ausgehen, dass sie wegen Aufruhrs angeklagt werden“, sagte Gale Gilchrist, oberster Staatsanwalt für Nordostengland.

Hunderte Menschen wurden seit Ausbruch der Unruhen am 30. Juli verhaftet, nachdem im Internet die Falschmeldung verbreitet wurde, dass der Verdächtige eines Messerangriffs, bei dem drei Kinder getötet wurden, ein muslimischer Asylbewerber sei. Von rechtsextremen Aktivisten angestachelte Demonstranten griffen eine Moschee in der Stadt Southport an, wo die Mädchen getötet wurden, und die Gewalt breitete sich bald auf Städte und Dörfer im ganzen Land aus.

Viele wurden wegen gewalttätiger Unruhen angeklagt und verurteilt, doch wegen Aufruhrs, einem schwerwiegenderen Vergehen, das mit einer Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis geahndet wird, ist bislang noch niemand angeklagt worden.

Letzte Woche wurde ein 26-jähriger Mann zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er in den sozialen Medien Menschen dazu aufgerufen hatte, Hotels in Brand zu stecken, in denen Asylsuchende untergebracht sind.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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