Pressemitteilung

D-Day für Apple und Google: EU-Gericht entscheidet über wichtige Fälle

BRÜSSEL: Ein oberstes EU-Gericht wird am Dienstag in einem Steuerverfahren um 13 Milliarden Euro entscheiden, in das Apple und Irland verwickelt sind. In zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen könnte es Brüssel auch einen Sieg bescheren, indem es eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Milliarden Euro gegen Google bestätigt.

Für die scheidende EU-Wettbewerbskommandeurin Margrethe Vestager werden die Urteile eine enorme Belastungsprobe darstellen. Gegen ihre Entscheidungen musste sie bereits eine Reihe von Rückschlägen vor EU-Gerichten hinnehmen.

Die endgültigen Entscheidungen werden voraussichtlich nach 07:30 Uhr GMT veröffentlicht.

Der Apple-Fall ist einer der erbittertsten Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und der großen Technologiebranche. Er geht auf das Jahr 2016 zurück, als die Exekutive der EU behauptete, Irland habe dem iPhone-Hersteller ermöglicht, Steuern in Milliardenhöhe zu hinterziehen.

Es handelte sich dabei um eine von mehreren Untersuchungen im vergangenen Jahrzehnt, bei denen es um Steuergefälligkeitsvereinbarungen zwischen Großkonzernen und mehreren EU-Ländern ging.

Der iPhone-Hersteller behielt im Jahr 2020 in dem langwierigen Irland-Fall die Oberhand, als das Gericht der EU die Anordnung an Apple, die geschuldeten Steuern zu zahlen, aufhob – eine Entscheidung, gegen die Brüssel Berufung einlegte.

Doch im November letzten Jahres musste Apple einen Rückschlag hinnehmen, als der oberste Rechtsberater des Europäischen Gerichtshofs empfahl, diese Entscheidung aufzuheben, da sie voller Rechtsfehler sei.

Die Richter des EUGH in Luxemburg müssen nun entscheiden, ob sie den Fall an ein untergeordnetes EU-Gericht zurückverweisen – das Apple später zur Zahlung der 13 Milliarden Euro zwingen könnte.

Die EU hofft auf eine positive Entscheidung, da Brüssel in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten hatte, seine Steuerdurchsetzungsmaßnahmen zu verteidigen. So wurden frühere Verfahren gegen Amazon und Starbucks verloren.

Google verschärft Schraubstock

Die Kommission hofft auch auf einen endgültigen Sieg im Fall Google am Dienstag. Es wird erwartet, dass das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro (2,6 Milliarden Dollar) bestätigt, nachdem ein leitender Berater im Januar einen solchen Schritt empfohlen hatte.

Auch wenn derartige Gutachten nicht bindend sind, haben sie dennoch Gewicht und werden von EU-Richtern bei ihrer Rechtsprechung häufig befolgt.

Die EU verhängte die Geldbuße im Jahr 2017, nachdem sie festgestellt hatte, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, indem es seinen eigenen Dienst Google Shopping in den Ergebnissen seiner Suchmaschine bevorzugte.

Es war nicht die einzige Geldstrafe für Google. Der Konzern wurde zwischen 2017 und 2019 wegen Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsregeln mit Rekordstrafen in Höhe von rund acht Milliarden Euro belegt.

Nächste Woche steht Google vor einer weiteren Prüfung, wenn das oberste Gericht der EU über die kleinste dieser Geldbußen in Höhe von rund 1,49 Milliarden Euro entscheidet.

Auch auf der anderen Seite des Atlantiks häufen sich die rechtlichen Probleme für Google.

Am Montag begann in den USA ein Prozess, in dem die Regierung Google vorwirft, den Online-Werbemarkt zu dominieren und den Wettbewerb zu behindern.

Zuvor hatte ein US-Richter im vergangenen Monat geurteilt, dass Google mit seiner Suchmaschine eine Monopolstellung innehabe.

Die sogenannte Ad-Tech-Technologie von Google – das System, das entscheidet, welche Online-Werbung den Leuten angezeigt wird und wie viel sie kostet – bereitet den Regulierungsbehörden weltweit besondere Sorgen.

Brüssel warf Google im vergangenen Jahr in einer vorläufigen Untersuchung vor, seine Dominanz auf dem Online-Werbemarkt zu missbrauchen, und empfahl dem US-Unternehmen, einen Teil seiner Werbedienste zu verkaufen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Google hatte das Recht, darauf zu reagieren, und die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Unabhängig davon kam die britische Wettbewerbsbehörde am Freitag nach einer zweijährigen Untersuchung zu dem Schluss, dass Google im Bereich der Online-Werbung „wettbewerbswidrige Praktiken“ anwendet.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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