Pressemitteilung

Apple DMA-Verstoß: Laut jüngster Untersuchung der Kommission verstößt der Tech-Gigant als erster gegen die Regeln des Digital Markets Act der EU

London, 24. Juni: Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union (EU) haben am Montag auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) eine neue Untersuchung zu Apples Unterstützung alternativer iOS-Marktplätze in Europa eingeleitet. Sie fügten hinzu, dass die „Lenkungsrichtlinien“ des App Stores gegen den DMA verstoßen, der den Wettbewerb fördern soll.

Margrethe Vestager, die für die europäische Wettbewerbspolitik zuständig ist, sagte, ihre vorläufige Position sei, dass Apple keine vollständige Lenkung zulasse. „Lenkung ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass App-Entwickler weniger von den App-Stores der Gatekeeper abhängig sind und dass Verbraucher auf bessere Angebote aufmerksam werden“, sagte sie in einer Erklärung. EU-Strafe für Apple: Berichten zufolge wirft die Europäische Union dem iPhone-Hersteller einen Verstoß gegen das DMA-Gesetz vor und kann eine Geldstrafe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes von 383 Milliarden US-Dollar verhängen.

Die EU-Regulierungsbehörden äußerten ihre Besorgnis, da Apples neues Geschäftsmodell es App-Entwicklern zu schwer mache, als alternative Marktplätze zu agieren und ihre Endnutzer auf iOS zu erreichen. „Wir werden uns Apples neues Geschäftsmodell ansehen – die kommerziellen Bedingungen, die Apple App-Entwicklern auferlegt, die Endnutzer auf der iOS-Plattform erreichen wollen“, sagten die Regulierungsbehörden. Apple plant Berichten zufolge die Einführung eines erschwinglichen VR-Headsets im Jahr 2025 und stoppt die Entwicklung des Apple Vision Pro 2 der nächsten Generation.

Die Regulierungsbehörden sagten auch, dass sie ihre ersten vorläufigen Feststellungen in einem Fall der Nichteinhaltung getroffen hätten. „Und es geht wieder um Apple. Um die vielen Punkte, in denen ihre neuen Bedingungen den DMA-Anforderungen hinsichtlich der Lenkung von Benutzern zu Optionen außerhalb des Apple App Store nicht gerecht werden. In ihrer jetzigen Form glauben wir, dass diese neuen Bedingungen es App-Entwicklern nicht erlauben, frei mit ihren Endbenutzern zu kommunizieren und Verträge mit ihnen abzuschließen“, fügten sie hinzu.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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