Pressemitteilung

Oberster Gerichtshof der USA entscheidet in Social-Media-Fall zugunsten der Biden-Regierung

Der Oberste Gerichtshof hat sich am Mittwoch in einem Streit mit republikanisch geführten Bundesstaaten auf die Seite der Biden-Regierung gestellt. Es geht darum, wie weit die Bundesregierung gehen darf, um umstrittene Social-Media-Beiträge zu Themen wie Covid-19 und Wahlsicherheit zu bekämpfen.

Mit 6 zu 3 Stimmen hoben die Richter Urteile niedrigerer Instanzen auf, die Louisiana, Missouri und anderen Parteien den Vorzug gaben. Diese hatten behauptet, dass Vertreter der demokratischen Regierung über die sozialen Medien Druck ausübten, um konservative Standpunkte verfassungswidrig zu unterdrücken.

Richterin Amy Coney Barrett schrieb für das Gericht, dass die Bundesstaaten und andere Parteien weder das Recht noch die Befugnis hätten, zu klagen. Die Richter Samuel Alito, Neil Gorsuch und Clarence Thomas waren anderer Meinung.

Die Entscheidung sollte keine Auswirkungen auf typische Social-Media-Benutzer oder deren Beiträge haben.

Der Fall ist einer von mehreren, die in dieser Legislaturperiode vor Gericht verhandelt werden und die Social-Media-Unternehmen im Kontext der freien Meinungsäußerung betreffen. Im Februar verhandelte das Gericht Argumente über von den Republikanern verabschiedete Gesetze in Florida und Texas, die es großen Social-Media-Unternehmen verbieten, Beiträge aufgrund der darin geäußerten Ansichten zu löschen. Im März legte das Gericht Standards fest, unter denen öffentliche Amtsträger ihre Social-Media-Follower sperren dürfen.

Bei den Fällen, in denen es um Landesgesetze geht, und dem Fall, der am Mittwoch entschieden wurde, handelt es sich um Variationen desselben Themas: Es geht um Beschwerden, dass die Plattformen konservative Standpunkte zensieren.

Die Bundesstaaten hatten argumentiert, dass Mitarbeiter der Kommunikationsabteilung des Weißen Hauses, das Surgeon General, das FBI und die US-Cybersicherheitsbehörde zu denen gehörten, die „unerbittlichen Druck“ ausübten, um Änderungen an Online-Inhalten auf Social-Media-Plattformen zu erzwingen.

Bei ihren Anhörungen im März zeigten sich die Richter gegenüber diesen Vorwürfen überwiegend skeptisch und einige von ihnen befürchteten, dass ein Urteil zugunsten der Bundesstaaten Auswirkungen auf den üblichen Umgang zwischen Regierungsvertretern und den Plattformen haben könnte.

Die Biden-Regierung unterstrich diese Bedenken, als sie feststellte, dass die Regierung ihre Möglichkeit verlieren würde, mit den Social-Media-Unternehmen über antisemitische und antiislamische Beiträge sowie über Fragen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit und der Wahlintegrität zu kommunizieren.

Auf die inhaltliche Ausgestaltung der Ansprüche der Bundesstaaten oder die Reaktion der Regierung gingen die Richter in ihrer Entscheidung am Mittwoch allerdings nicht ein.

„Wir beginnen – und enden – mit der Klagebefugnis“, schrieb Barrett. „Zum jetzigen Zeitpunkt haben weder die einzelnen noch die staatlichen Kläger die Klagebefugnis nachgewiesen, eine einstweilige Verfügung gegen einen der Beklagten zu beantragen. Daher fehlt uns die Zuständigkeit, um den Streitgegenstand zu klären.“

In seiner abweichenden Meinung schrieb Alito, dass die Bundesstaaten ihr Klagerecht hinreichend unter Beweis gestellt hätten. „Monatelang haben hochrangige Regierungsvertreter unerbittlichen Druck auf Facebook ausgeübt, um die freie Meinungsäußerung der Amerikaner zu unterdrücken. Da sich das Gericht ungerechtfertigt weigert, diese ernsthafte Bedrohung des Ersten Verfassungszusatzes anzusprechen, widerspreche ich respektvoll“, schrieb er für die drei Richter der Minderheit.

Der Oberste Gerichtshof hatte zuvor entschieden, die Urteile der unteren Instanzen auf Eis zu legen. Alito, Gorsuch und Thomas hätten die Beschränkungen für Regierungskontakte mit den Plattformen in Kraft treten lassen.

Verfechter der freien Meinungsäußerung hatten das Gericht aufgefordert, den Fall zu nutzen, um eine klare Grenze zwischen dem akzeptablen Missbrauch der Machtposition der Regierung und der Bedrohung der freien Meinungsäußerung durch Zwangsmaßnahmen zu ziehen.

Ein dreiköpfiges Richtergremium des 5. US-Berufungsgerichts in New Orleans hatte zuvor entschieden, dass die Biden-Regierung wahrscheinlich verfassungswidrigen Druck auf die Medienplattformen ausgeübt habe. Das Berufungsgremium erklärte, Beamte dürften nicht versuchen, Änderungen von Online-Inhalten „zu erzwingen oder erheblich zu fördern“. Das Gremium hatte zuvor eine umfassendere Anordnung eines Bundesrichters eingeschränkt, der noch mehr Regierungsbeamte einbeziehen und die bloße Ermutigung zu Inhaltsänderungen verbieten wollte.

Es war die sechste Entscheidung in dieser Amtszeit, in der das Gericht Urteile des 5. Bezirks aufhob, eines der konservativsten Berufungsgerichte des Landes. Letzte Woche bestätigte das Gericht ein Waffenverbot, das Opfer häuslicher Gewalt schützen soll, und hob damit die Entscheidung eines Gremiums des 5. Bezirks auf.

Anfang Juni hatte das Gericht einstimmig entschieden, dass Abtreibungsgegner nicht berechtigt seien, Entscheidungen der amerikanischen Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) anzufechten, die den Zugang zum Abtreibungsmittel Mifepriston erleichtern sollten.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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