Pressemitteilung

20 „gestohlene“ Autos aus Kanada an die Bundesregierung verfallen

Ein Bundesgericht in Ikoyi, Lagos, unter Vorsitz von Richter Deinde Isaac Dipeolu hat die endgültige Beschlagnahme von 20 in Kanada gestohlenen Autos an die Bundesregierung angeordnet.

Der Richter traf diese Entscheidung, indem er einem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgab, der von der Economic and Financial Crimes Commission (EFCC) durch ihren Anwalt, Herrn RA Abdulrasheed, eingereicht und begründet worden war.

Die folgenden Autos mit ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) wurden endgültig an die FG verwirkt: SUV 400 in Schwarz, 4JGDA5GB4JB171399; weißer 4MATIC Mercedes Benz, 5J8YD4H8XKL802910; Acura SUV MDX SH-AWD, JTJDZKCA7J2001379; Lexus SUV RS 350L in Grau, ZT2BZMCAIKC169393; Lexus SUV RX 350 in Dunkelblau, JTEBUS5JR2F524329; Toyota 4Runner 2015 in Weiß, 2T2ZMDA4LC226597; Lexus RX 350, Modell 2020, in Weiß, 2TBZMCA5KC176315; Weißer Lexus RX 350, 2019, 2T2JZMDA71C250961; Schwarzer Lexus RX350, Modell 2020, 5FPYK3FIXHB506759; und schwarzer Honda Ridgeline, Modell 2017, 2T2BZMCA6J140258.

Die anderen sind: Weißer Lexus RX 350 SPORT, Modell 2019, 2T2HZMDA9LC217488; Grauer Lexus RX 350, Modell 2019, JTBU5JROIJ5488955; Grauer Toyota 4Runner, Modell 2018, 2T28ZMCAOKC187920; Weißer Lexus RX 350 FS Sport, Modell 2019, STDJZRFHXHS516516; Weißer Toyota Highlander XLE AWD, Modell 2017, 2T2BZMCAOKC187929; Schwarzer Toyota Highlander, Modell 2020, STDJRFHZHS516516; Schwarzer Toyota Highlander, Modell 2018, 5TDJ2RFOKS62467; Schwarzer Mercedes Benz G550, Modell 2019, 5TDDZRFH9JS493877; Roter Lexus RX 350, Modell 2016, 2T2BZMCA5GC007709, WDCYC6BJ5KX302861; Schwarzer Lexus RX 350, Modell 2016, 2T2BZMCA1GC038813, und weißer Mercedes Benz GLA 250, Modell 2018, WDCTGB7JJ497934.

Es sei daran erinnert, dass der Richter am 27. Mai 2024 eine vorläufige Beschlagnahme der Fahrzeuge angeordnet und gleichzeitig die EFCC angewiesen hatte, die Anordnung zu veröffentlichen, damit alle interessierten Personen vor Gericht erscheinen und darlegen können, warum die Fahrzeuge nicht endgültig beschlagnahmt werden sollten.

Als der Fall zur Anhörung kam, teilte der Anwalt der EFCC, Herr Abdulrasheed, dem Gericht mit, dass seine Agentur der Anweisung des Gerichts Folge geleistet habe.

Der Rechtsanwalt erklärte dem Gericht außerdem, dass der endgültige Einziehungsbeschluss, den die Antikorruptionsbehörde beantragt hatte, auf Grundlage von Abschnitt 44(2)(B) der Verfassung der Bundesrepublik Nigeria von 1999 (in der geänderten Fassung); Abschnitt 17 des Gesetzes über Vorschussbetrug und andere betrugsbezogene Straftaten von 2006 und unter die inhärente Zuständigkeit des Gerichts ergangen sei. Er bat den Richter um die folgenden Verfügungen: „Eine gerichtliche Verfügung über den Einzug aller in den beigefügten Anlagen zu diesem Antrag genannten Besitztümer an die nigerianische Bundesregierung, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese Besitztümer durch Diebstahl und mit Erlösen aus anderen ungesetzlichen Wirtschaftstätigkeiten erworben wurden.“

„Ein Gerichtsbeschluss, der die stellvertretende kanadische Hochkommission in Nigeria oder einen anderen vom Amt benannten Beamten ermächtigt, über die in den beigefügten Anlagen 1–2 dieses Antrags genannten beschlagnahmten Besitztümer entweder durch Verkauf oder Rückgabe an die Opfer zu verfügen, vorbehaltlich der Überweisung der gesetzlichen zwei Prozent des Erlöses auf das Wiedererlangungskonto der EFCC.“

Der Anwalt der Antikorruptionsbehörde wies das Gericht außerdem darauf hin, dass der endgültige Antrag auf Vermögenseinziehung durch eine eidesstattliche Erklärung mit 17 Absätzen und eine schriftliche Ansprache unterstützt worden sei.

In seinem Urteil gab Richter Dipeolu den Bitten statt und ordnete die endgültige Beschlagnahme der 20 Autos an.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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