Pressemitteilung

Autonomie der LG noch immer unvollständig ohne Verfassungsänderungen – Gruppe

Der jüngste Beschluss des Obersten Gerichtshofs, den 774 lokalen Verwaltungsbereichen des Landes finanzielle Autonomie zuzusprechen, wird als unvollständig bezeichnet, da bestimmte Abschnitte der Verfassung nicht abgeändert wurden, wonach die Befugnis zur Durchführung von Kommunalwahlen weiterhin bei den Landesregierungen liegt.

Zu diesem Zweck gibt es starke Bestrebungen, die Artikel 7 (1) und 162 (6) der Verfassung von 1999 zu ändern und eine Kontrolle über die Bodenschätze im Besitz der jeweiligen Bundesstaaten des Landes zu fordern.

Bar Ejiofor Umegbogu, Koordinator des Equally And Democracy Forum, erklärte in einem Gespräch mit Reportern in Awka: „Das Urteil des Obersten Gerichtshofs, das den lokalen Regierungen finanzielle Autonomie zuspricht, ist eine erfreuliche Entwicklung, die den mit großer Spannung erwarteten Umbau Nigerias angestoßen hat.

Er sagte jedoch, dass die Gerichtsentscheidung eine Verfassungskrise auslösen werde, wenn die Nationalversammlung nicht unverzüglich mit der Änderung der Verfassung beginne. Gleichzeitig erklärte er, dass das populistische Urteil auch zu Forderungen nach mehr Ressourcenkontrolle und der Schaffung von mehr lokalen Regierungen durch die Bundesstaaten führen werde.

Zur Verfassungskrise erklärte Bar Umegbogu, dass die Justiz mit dem Urteil die Verantwortung an die Legislative abgeschoben habe, bestimmte Abschnitte der Verfassung von 1999 zu ändern. Dazu gehören Abschnitt 7(1), Abschnitt 162(6), der eine gemeinsame Rechenschaftspflicht der Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen vorsieht, sowie andere Abschnitte, die das System der Kommunalverwaltungen betreffen. Ohne diese Abschnitte wäre das Urteil – abgesehen von der Auslösung einer Verfassungskrise – praktisch nichts wert.

Was die Kontrolle der Bodenschätze angeht, so ist der Rechtspraktiker der Ansicht, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs die Forderungen nach einer Kontrolle der Bodenschätze durch die Bundesstaaten neu entfachen wird. Denn wenn den Landesregierungen die Mittel aus den Zuweisungen der lokalen Behörden ausgehen, werden die Bundesstaaten beginnen, eine Kontrolle über ihre Bodenschätze und andere Bodenschätze zu fordern, um ihre Angelegenheiten selbst regeln und Steuern an die Bundesregierung zahlen zu können.

„Das Urteil wird auch den Boden dafür bereiten, dass einige Bundesstaaten anfangen, sich für die Schaffung weiterer lokaler Regierungen einzusetzen, denn derzeit haben einige Bundesstaaten 40 lokale Regierungsbereiche, andere nur 18, was für erstere mehr Geld bedeutet.“

Ihm zufolge „werden die Nigerianer bald einige kritische Fragen zur einseitigen Schaffung der bestehenden lokalen Regierungsräte durch frühere Militärregierungen stellen, die zur Gründung lokaler Regierungsräte auf leeren Landflächen im Norden führte, während die dicht besiedelten Städte im Süden weniger Ratsgebiete erhielten, was nun insgesamt eine geringere Mittelzuweisung durch den Bund bedeutet.“

Umegbogu schlug vor, dass die Nationalversammlung weitere Verfassungsbestimmungen erlässt, um die Art und Weise zu stärken, wie Menschen als Führungspersönlichkeiten auf lokaler Regierungsebene hervortreten. Zudem soll die Amtszeit von Vorsitzenden lokaler Regierungen festgelegt und definiert werden, so wie dies bei den Gouverneuren der Bundesstaaten der Fall ist.

Er befürwortete gleichermaßen die Abschaffung der staatlichen unabhängigen Wahlkommissionen (SIEC) durch eine Verfassungsänderung. Dadurch sollte es der unabhängigen nationalen Wahlkommission (INEC) ermöglicht werden, Wahlen für die lokalen Regierungen durchzuführen, um demokratisch gewählte Beamte zu garantieren und so die Absicht der Bundesregierung/des Obersten Gerichtshofs zu verwirklichen.

Er behauptete weiter, dass „die dringend benötigte Demokratie an der Basis nicht erreicht werden kann, wenn es den Gouverneuren gestattet wird, weiterhin chaotische Wahlen über staatliche Wahlkommissionen abzuhalten, nur um ihre Marionetten in die Gemeinderäte zu bringen, die dann die Zuweisungen an die Kommunalverwaltungen an die Gouverneure zurückgeben.“

„Daher ist das Ziel der finanziellen Autonomie der lokalen Regierungen verfehlt und die Nigerianer werden nicht von den Vorteilen des populistischen Urteils des Obersten Gerichtshofs profitieren.“

„Die Amtszeit der Vorsitzenden der lokalen Regierungen sollte in der Verfassung festgelegt und definiert werden, genau wie die vierjährige Amtszeit des Präsidenten und der Gouverneure festgelegt wurde. Die in Abschnitt 162(6) festgelegte gemeinsame Rechenschaftspflicht von Staat und lokaler Regierung sollte aus der Verfassung von 1999 gestrichen werden.

„Die Verfassung sollte geändert werden, um der INEC die Befugnis zu geben, Wahlen zu den lokalen Regierungsräten zu organisieren“, sagte er.

Umegbogu befürchtet jedoch, dass einige Gouverneure der Bundesstaaten geplante Verfassungsänderungen durch die Parlamente der Bundesstaaten zunichte machen könnten, wenn die Bundesregierung die Gouverneure nicht in Konsensbildung, politische Schlichtung und mehr wirtschaftlichen Druck einbindet und die mächtigen nigerianischen Gouverneure dazu zwingt, sich dem Wind der Veränderung anzuschließen, der derzeit weht.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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