Pressemitteilung

Autonomie des Obersten Gerichtshofs: Afenifere lobt FG und Obersten Gerichtshof

Afenifere, die pan-Yoruba-Organisation für soziokulturelle und politische Angelegenheiten, hat die Bundesregierung und die Justiz für die Entscheidung vom vergangenen Donnerstag gelobt, die den lokalen Regierungen einen Anspruch auf die ihnen aus dem Bundeskonto zufließenden Mittel zuspricht.

Die Auszeichnung war in einer Presseerklärung enthalten, die gestern vom Nationalen Pressesprecher der Organisation, Genosse Jare Ajayi, unterzeichnet wurde. Es sei daran erinnert, dass die Bundesregierung im Mai dieses Jahres durch den Justizminister, Prinz Lateef Fagbemi (SAN), beim Obersten Gerichtshof Klage eingereicht hat, um zu erreichen, dass die Gouverneure der Bundesstaaten die lokalen Regierungsräte in ihren Gebieten buchstäblich an der Gurgel halten.

In dem von Richter Emmanuel Agim verlesenen Urteil räumte das Oberste Gericht ein: „Der Bund kann die Zuweisungen an die lokalen Regierungen entweder direkt an diese oder über die Bundesstaaten auszahlen.“ Das Gericht stellte jedoch fest: „Da die Zahlung über die Bundesstaaten nicht funktioniert hat, verlangt die Gerechtigkeit, dass die Zuweisungen an die lokalen Regierungen künftig aus dem Bund direkt an die lokalen Regierungen ausgezahlt werden.“

Richter Agim stellte daraufhin sachlich fest, dass „die Zurückhaltung von Mitteln der lokalen Regierung durch die Bundesstaaten verfassungswidrig ist“. Das Urteil verbot auch die Ernennung von Übergangsausschüssen anstelle von gewählten Beamten zur Leitung der Angelegenheiten der lokalen Regierungsräte.

„Afenifere gratuliert der Bundesregierung unter Präsident Bola Tinubu zur Einleitung dieses Verfahrens, gratuliert der Justiz zu diesem richtungsweisenden Urteil und gratuliert den Nigerianern, denn das Urteil gibt ihnen die Kontrolle zurück, im Gegensatz zu der vorherrschenden Situation, die die Gouverneure manipuliert haben, um den Menschen auf lokaler Ebene die Kontrolle zu entziehen.“

Ajayi stellte noch klarer, dass die Tatsache, dass die lokalen Regierungen ihre Mittel direkt vom Bundeskonto erhalten, nicht bedeutet, dass sie an die Bundesregierung gebunden sind. „Diejenigen, die diese Position vertreten, müssen daran erinnert werden, dass die lokalen Regierungen, wie andere Regierungsebenen, Anspruch auf die Mittel des Bundeskontos haben.“

Die Verfassung besagt, dass Bundeszuweisungen in folgendem Verhältnis ausgezahlt werden müssen: 52,68 % an den Bund, 26,72 % an die Bundesstaaten und 20,60 % an die lokalen Regierungen.“ Ein Sprecher von Afenifere betonte, da es sich um eine Verfassungsbestimmung handele, „dürfe keine Regierungsebene die für eine andere Ebene bestimmten Zuweisungen zurückhalten oder an sich reißen.“

Wenn so etwas passiert, kann es vor Gericht angefochten werden. Und wie wir in der jüngsten Vergangenheit gesehen haben, würden die Gerichte normalerweise zugunsten des Klägers entscheiden.“ Afenifere lobte das Gericht auch dafür, dass es nichtdemokratisch gewählten Beamten verboten hat, lokale Regierungsräte zu leiten, und fügte hinzu, dass dies gegen die „demokratische Norm“ verstoße.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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