Pressemitteilung

EFCC gegen Yahaya Bello: Ex-Gouverneur fordert Berufungsgericht auf, Haftbefehl aufzuheben und Verfahren auf unbestimmte Zeit zu vertagen

Die für Mittwoch angesetzte Anklageerhebung gegen den bisherigen Gouverneur des Bundesstaates Kogi, Alhaji Yahaya Bello, wegen der von der Kommission für Wirtschafts- und Finanzkriminalität (EFCC) gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Geldwäsche in Höhe von 80 Milliarden Naira könnte erneut ins Stocken geraten, da Richter Emeka Nwite vom Obersten Bundesgericht in Abuja aufgefordert wurde, das Verfahren in dieser Anklage auf unbestimmte Zeit zu vertagen, bis über eine vom ehemaligen Gouverneur eingelegte Berufung entschieden ist, die beim Berufungsgericht in Abuja anhängig ist.

In der Berufungsnummer CA/ABJ/CR/535/2024, in der dem Prozessrichter Emeka Nwite Justizirrtum vorgeworfen wird, beantragt Bello durch seine Anwälte Musa Yakubu (SAN) & Co die Aufhebung des vermutlich unrechtmäßig gegen ihn erlassenen Haftbefehls vom 17. April 2024 sowie die Rückgabe der Fallakte an den Vorsitzenden Richter des Bundesgerichtshofs, damit dieser sie einem anderen Richter zuweist.

Laut der nigerianischen Nachrichtenagentur (NAN) wurde Berufung gegen die Entscheidungen des Obersten Bundesgerichts in Abuja unter der Anklagenummer FHC/ABJ/CR/98/2024 eingelegt.

Der ehemalige Gouverneur beantragt außerdem eine Anordnung des Berufungsgerichts, mit der die Zustellung der Anklage der EFCC an ihn auf Ersatzweg aufgehoben wird, einschließlich des gesamten bereits in diesem Fall durchgeführten Verfahrens.

In einem Brief an Richter Emeka Nwite vom 12. Juli 2024 beantragte Bellos Rechtsbeistand Musa Yakubu (SAN) die Vertagung des weiteren Verfahrens in dieser Anklage auf unbestimmte Zeit, bis über die vom ehemaligen Gouverneur eingelegte Berufung entschieden sei, die beim Berufungsgericht in Abuja anhängig ist.

Bei dem Brief, von dem eine Kopie an den National Judicial Council (NJC) und den Vorsitzenden Richter des Bundesgerichtshofs geschickt wurde, handelte es sich laut Angaben des Gerichtsregisters um eine Antwort auf einen Brief der EFCC an Richterin Nwite vom 8. Juli 2024, der am 10. Juli 2024 eingereicht wurde.

In dem Brief forderte die EFCC eine Änderung des zuvor gegen Bello erlassenen Haftbefehls und verlangte zusätzlich, dass die verschiedenen Sicherheitsbehörden ausdrücklich angewiesen werden, die frühere Festnahme vorzunehmen.

In seiner Antwort auf den Antrag der EFCC forderte Bellos Anwalt das Gericht auf, den Antrag abzulehnen und das Ergebnis der beim Berufungsgericht anhängigen Berufung gegen den umstrittenen Haftbefehl und andere damit zusammenhängende Feststellungen des Gerichts erster Instanz abzuwarten.

Laut Angaben des Anwalts von Bello: „Unter Berücksichtigung der Rechtslage in Order 4 Rule 11(1) der Berufungsordnung 2021 und der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs im Fall Vab Petroleum INC V. Momah (siehe oben) und einer Vielzahl weiterer Fälle, die zu zahlreich sind, um sie hier alle zu erwähnen, fordern wir das ehrenwerte Gericht respektvoll ex debito justitiae auf: „Das Verfahren vom 27. Juni 2024, einschließlich aller Urteile, Anordnungen oder Anweisungen, aufzuheben und aus seinen Akten zu löschen, da diese angesichts der am 24. Mai 2024 eingelegten Berufung des Beklagten durchgeführt und daher per incuriam erreicht wurden; „Den Antrag des Klägers mit Schreiben vom 10. Juli 2024 abzulehnen und ihn alternativ zur Entscheidung an das Berufungsgericht zu verweisen;
„Das weitere Verfahren in dieser Anklage wird auf unbestimmte Zeit vertagt, bis über die Berufungsnr. CA/ABJ/CR/536/2024 entschieden ist, die vom Angeklagten eingelegt wurde und beim Berufungsgericht in Abuja anhängig ist.“

In dem Brief hieß es auszugsweise: „Der Angeklagte der Anklage hatte am 17. Mai 2024 Berufung gegen die Entscheidung dieses ehrenwerten Gerichts vom 10. Mai 2024 eingelegt, mit der es die Aufhebung des gegen den Angeklagten erlassenen Haftbefehls auf kurze Sicht ablehnte.

„Der Beklagte hat gemäß der besagten Berufungsschrift eine Berufungsakte erstellt und an das Berufungsgericht übermittelt und am 24. Mai 2024 die Berufungsnummer CA/ABJ/CR/536/2024 eingetragen.

„Ungeachtet des Vorstehenden hat der Kläger nun den oben genannten Antrag gestellt, in dem er die Änderung des Haftbefehls beantragt, der bislang nur gegen den Kläger gerichtet war, um ihn auf die Leiter anderer Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden auszudehnen, die im Schreiben des Staatsanwalts aufgeführt sind.

„Euer Ehren, dieses ehrenwerte Gericht kann dem Antrag nicht stattgeben oder in Bezug auf den oben genannten Haftbefehl etwas unternehmen oder weitere Verfahren in dieser Anklage führen, angesichts der Bestimmungen von Order 4 Rule 11(1) der Court of Appeal Rules, 2021, die wie folgt lauten: „Nach Einlegung einer Berufung und bis zu ihrer endgültigen Erledigung ist das Gericht mit dem gesamten Verfahren zwischen den Parteien befasst.“

Sofern in dieser Verfahrensordnung nichts anderes bestimmt ist, ist jeder Antrag an das Gericht und nicht an das Untergericht zu richten.

„Gegen den Haftbefehl, auf dem der Antrag des Klägers beruht, wurde Berufung unter der Berufungsnummer CA/ABJ/CR/536/2024 eingelegt. Gemäß der oben wiedergegebenen Bestimmung der Verfahrensordnung des Berufungsgerichts ist dieses ehrenwerte Gericht von Amts wegen tätig geworden und nicht länger befugt, Anträge zu prüfen oder irgendetwas in Bezug auf den Haftbefehl vom 17. April 2024 zu unternehmen, da das Berufungsgericht nun mit der Angelegenheit befasst ist.

Aufgrund der vom Beklagten eingelegten Berufung ist der Haftbefehl, der Gegenstand des Antrags des Klägers ist, nun vollständig ausgesetzt, bis über die Berufung des Beklagten in der einen oder anderen Weise entschieden ist.

„Jeder Schritt, der den Bestimmungen von Order 4 Rule 11(1) der Court of Appeal Rules, 2021 zuwiderläuft, käme einer Untergrabung der verfassungsmäßig garantierten Berufungsgerichtsbarkeit des Berufungsgerichts gemäß Abschnitt 240 der Verfassung der Bundesrepublik Nigeria (in der geänderten Fassung) gleich und stünde im Widerspruch zur ständigen Rechtslage des Obersten Gerichtshofs von Nigeria, wonach das untere Gericht nach Einlegung einer Berufung nicht mehr zuständig ist, in der Sache etwas zu unternehmen, und sich an die Entscheidung des Berufungsgerichts halten muss, da jeder Schritt, den das Gericht erster Instanz angesichts einer solchen Berufung unternimmt, nichtig ist. Siehe den Fall Vab Petroleum INC V. Momah (20131 14 NWLR Teil 1374 S. 284).“

Darüber hinaus wurde Richter Emeka Nwite auf einen ähnlichen Fall aufmerksam gemacht, ebenfalls eine Berufung in einem Strafverfahren. Richter Ismail Ijelu vom Obersten Gericht des Bundesstaates Lagos setzte in diesem Fall das weitere Verfahren aus, da der Berufungskläger Berufung Nr.: CAIL/1159/2023 zwischen Chief Cletus Ibeto und der Bundesrepublik Nigeria eingelegt hatte und den zuvor gegen ihn erlassenen Haftbefehl anfocht, obwohl er zuvor Einspruch gegen die Zuständigkeit des Untergerichts erhoben hatte, über die vom Kläger gegen ihn erhobene Anklage nachzudenken.

„Der Oberste Gerichtshof, ein Gericht mit gleichrangiger Zuständigkeit wie das Gericht Ihrer Lordschaft, hat das weitere Verfahren in dieser Anklage bis zur Entscheidung über die vom Berufungskläger eingelegte Berufung ausgesetzt.

„Der Antrag des Klägers an Sie hätte daher überhaupt nicht eingereicht werden dürfen oder, falls nötig, vor das Berufungsgericht in Abuja gebracht werden müssen, das nun mit der Sache befasst ist.

Der Rechtsbeistand des Klägers ist als hochrangiges Mitglied der Anwaltskammer verpflichtet, dieses ehrenwerte Gericht bereits während der Verhandlung vom 27. Juni 2024 auf die vom Beklagten eingelegte Berufung aufmerksam zu machen. Er verhält sich vielmehr in ungeheuerlicher Weise so, als sei er sich der Berufung des Beklagten gegen die Anklage vor dem Gericht Eurer Lordschaft nicht bewusst und würde ihr gegenüber gleichgültig sein.

„Wir bitten Ihre Lordschaft daher respektvoll, sich nicht vom Kläger in die Irre führen oder täuschen zu lassen und so zu einem Frontalzusammenstoß mit dem Berufungsgericht zu führen, sondern stattdessen die oben dargelegte und gut etablierte Vorgehensweise zu verfolgen.

„Anders zu handeln wäre ein Affront gegen das geheiligte Prinzip der richterlichen Hierarchie und des Stare decisis, das die eigentliche Grundlage unseres Rechtssystems bildet“, heißt es in dem Brief weiter.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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