Eine europäische Studie zeigt, dass Schulungen in künstlicher Intelligenz das Urheberrecht verletzen
Freitag, 20. September 2024, 15:59 Uhr
Künstliche Intelligenz ernährt sich ungefiltert von allen Daten, die sie im Internet findet. Deshalb kommt eine europäische Studie der Initiative Urheberrecht, einer europäischen Urheberrechtsinitiative, der 45 Mitgliedsorganisationen angehören, die die Interessen von rund 140.000 Autoren aus verschiedenen Bereichen vertreten, zu dem Schluss, dass die Ausbildung in künstlicher Intelligenz das Urheberrecht von Autoren verletzt. „Copyright and Training in Generative AI – Technological and Legal Fundamentals“ heißt die Studie, in der ein Informatiker und ein Jurist erstmals in dieser Größenordnung die Blackbox der Verarbeitungsschritte in der KI-Ausbildung beleuchten.
Im Frühjahr beauftragte die Initiative Urheberrecht Prof. Dr. Tim W. Dornis (Universität Hannover) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Sebastian Stober (Universität Magdeburg) mit der Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens zu den technologischen und rechtlichen Aspekten des Trainingsgenerativs KI-Modelle. Seine interdisziplinäre Forschung liefert dringend benötigte neue Erkenntnisse zu den technisch notwendigen Zwischenschritten beim Training generativer künstlicher Intelligenz. Erstmals in dieser Größenordnung erstellen ein Informatiker und ein Jurist gemeinsam Tests zu den Verarbeitungsschritten im KI-Training. Im Rahmen der Veranstaltung wurden viele offene Fragen zu geschützten Materialien fundiert, verlässlich und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend beantwortet.
Die Arbeit der Professoren Dornis und Stober konzentriert sich auf die urheberrechtliche Bewertung des Umgangs mit geschütztem Material im KI-Training: „Bei näherer Betrachtung der Technologie generativer Modelle der KI handelt es sich beim Training solcher Modelle nicht um Text- und Data-Mining.“ „Das ist eine Urheberrechtsverletzung, die im deutschen und europäischen Urheberrecht ausnahmslos gilt“, sagt Professor Stober Dornis. Professor Stober erklärt, dass „Teile der Trainingsdaten von aktuellen generativen Modellen – LLM- und (latenten) Diffusionsmodellen – vollständig oder teilweise gespeichert werden können und daher bei entsprechender Aufforderung von Endbenutzern erneut generiert und auf diese Weise reproduziert werden können.“ „
Axel Voss, Europaabgeordneter und Gastgeber der heutigen Veranstaltung im Europäischen Parlament, bedankt sich ausdrücklich bei den Wissenschaftlern Dornis und Stober und freut sich, dass „die Studie nicht nur zeigt, dass das Training generativer KI-Modelle nicht durch Mining-Texte und Daten abgedeckt ist, sondern auch liefert.“ weitere wichtige Hinweise und Vorschläge, um eine bessere Balance zwischen dem Schutz der menschlichen Kreativität und der Förderung von Innovationen in der KI zu erreichen.
„Diese Studie ist brisant, weil sie zeigt, dass wir mit einem groß angelegten Diebstahl geistigen Eigentums konfrontiert sind.“ Jetzt liegt es bei der Politik, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und diesem Diebstahl auf Kosten von Journalisten und anderen Autoren ein für alle Mal ein Ende zu setzen“, kommentierte Hanna Möllers, Rechtsberaterin des DJV und Vertreterin des Europäischen Verbandes der Journalisten (FEP).
Katharina Uppenbrink, Hauptgeschäftsführerin der Initiative Urheberrecht, betont ihrerseits, dass die Schlussfolgerungen „ein bahnbrechendes Ergebnis sind, wenn wir nun Beweise dafür haben, dass die Reproduktion von Werken durch ein KI-Modell eine relevante Reproduktion für urheberrechtliche Zwecke und darüber hinaus ihre Herstellung darstellt.“ Das auf dem Markt der Europäischen Union verfügbare Produkt kann gegen das Recht verstoßen, es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Komponist und Sprecher der Urheberrechtsinitiative, Matthias Hornschuh, versichert: „Es stünde ein neuer und profitabler Lizenzmarkt am Horizont, aber es fließen keine Vergütungen, während die generative KI sich darauf vorbereitet, diejenigen zu ersetzen, deren Inhalte in ihrem eigenen Markt leben.“ Dies gefährdet die professionelle Wissensarbeit und kann nicht im Interesse der Gesellschaft, der Kultur oder der Wirtschaft sein. Umso besser, dass die Autoren unserer Tandemstudie die technologischen und urheberrechtlichen Grundlagen liefern, damit die rechtliche Betrachtung generativer KI endlich Realität wird. Künstliche Intelligenz von Kopf bis Fuß.
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