Pressemitteilung

FG erlässt Richtlinien für zollfreien Import von Grundnahrungsmitteln

…interessierte Unternehmen müssen unter anderem seit 5 Jahren steuerkonform sein

Die Bundesregierung hat am Mittwoch Richtlinien für Teilnehmer am zollfreien Import von Grundnahrungsmitteln nach Nigeria herausgegeben.

Laut dem Finanzminister und koordinierenden Wirtschaftsminister Wale Edun muss jedes Unternehmen, das am zollfreien Import von Grundnahrungsmitteln der Bundesregierung teilnehmen möchte, in Nigeria eingetragen und seit mindestens fünf Jahren tätig sein.

Darüber hinaus muss das Unternehmen Jahresabschlüsse und Finanzberichte eingereicht sowie Steuern und gesetzliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die letzten fünf Jahre entrichtet haben, wie es in den am Mittwoch veröffentlichten Richtlinien des nigerianischen Zolls zur Einführung eines Nullzollsatzes auf bestimmte Grundnahrungsmittel heißt.

Unternehmen, die geschälten Naturreis, Sorghumhirse oder Hirse importieren, müssen eine Mühlenanlage mit einer Kapazität von mindestens 100 Tonnen pro Tag besitzen, diese seit mindestens vier Jahren betreiben und über ausreichend Ackerland für den Anbau verfügen. Ebenso müssen diejenigen, die Mais, Weizen oder Bohnen importieren, landwirtschaftliche Unternehmen mit ausreichend Ackerland oder Futtermühlen/Agrarverarbeitungsunternehmen mit einem Netzwerk von Vertragsanbauern für den Anbau sein.

Die Richtlinie schreibt vor, dass mindestens 75 Prozent der importierten Waren über anerkannte Warenbörsen verkauft werden müssen und dass alle Transaktionen und Lagerungen aufgezeichnet werden müssen. In den neuen Richtlinien sieht die Bundesregierung Sanktionen für Verstöße der beteiligten Unternehmen vor.

Unternehmen können damit umfassende Aufzeichnungen aller damit verbundenen Aktivitäten führen, die von der Regierung zur Überprüfung der Konformität angefordert werden können.

„Wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen im Rahmen der Einfuhrgenehmigung nicht nachkommt, verliert es alle Befreiungen und muss die anfallende Mehrwertsteuer, Abgaben und Einfuhrzölle zahlen. Diese Strafe gilt auch, wenn das Unternehmen die importierten Waren in ihrer ursprünglichen oder verarbeiteten Form außerhalb Nigerias exportiert“, warnte das Unternehmen.

Die Richtlinie tritt am 15. Juli 2024 in Kraft und bleibt bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft.

Nigeria erlebt derzeit die größte Lebenshaltungskostenkrise seit Jahrzehnten; die Lebensmittelinflation liegt nach Angaben des Nationalen Statistikamts bei über 40 Prozent.

Als Teil umfassenderer Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelknappheit kündigte die Bundesregierung eine 150-tägige zollfreie Einfuhrfrist für Nahrungsmittel an, darunter Mais, geschälter Naturreis, Weizen und Augenbohnen.

In der Pressemitteilung des Zolls zu den Richtlinien für die Einführung eines Nullzollsatzes auf einige Grundnahrungsmittel heißt es: „Auf Grundlage der präsidialen Richtlinien zur Linderung der Not der Nigerianer aufgrund der hohen Preise für Grundnahrungsmittel freut sich der nigerianische Zolldienst (NCS), bekannt geben zu können, dass Seine Exzellenz, der Präsident der Bundesrepublik Nigeria, Bola Tinubu, durch den ehrenwerten Finanzminister und den koordinierenden Wirtschaftsminister, Wale Edun, die Verordnung zur Einführung eines Nullzollsatzes (0 %) und einer Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf ausgewählte Grundnahrungsmittel genehmigt hat.“

„Diese Maßnahme zielt darauf ab, die hohen Kosten für Lebensmittel auf dem nigerianischen Markt zu senken, indem lebenswichtige Güter für die Bürger erschwinglicher gemacht werden. Die Initiative ist Teil der umfassenderen Bemühungen der Regierung, die Herausforderungen der Lebensmittelsicherheit anzugehen und sicherzustellen, dass Grundnahrungsmittel für alle Nigerianer zugänglich sind. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese vorübergehende Maßnahme zwar dazu gedacht ist, aktuelle Schwierigkeiten zu lindern, aber nicht die langfristigen Strategien untergräbt, die zum Schutz der örtlichen Landwirte und Hersteller eingeführt wurden“, sagte der Zoll.

Der Zoll hat Grundnahrungsmittel aufgelistet, für die ein Zollsatz von null Prozent gilt. Dazu gehören die Artikelbeschreibung, der ECOWAS CET HS-Code, der bisherige Zollsatz + der neue Zollsatz. Geschälter Naturreis 1006.20.00.00 30 % 0 %.
Körnerhirse – sonstige 1007.99.00.09 1007.90.00.00 5 % .
Hirse – andere 1008.29.00.00 5 % 0 %; Mais – andere 1005.90.00.00 5 % 0 %, Weizen – andere 1001.19.00.00 20 % 0 % und Bohnen 0713.31.90.00 20 % 0 %.

In der Erklärung hieß es, das Bundesfinanzministerium werde dem NCS in regelmäßigen Abständen eine Liste der Importeure und ihrer genehmigten Quoten vorlegen, um den Import dieser Grundnahrungsmittel im Rahmen dieser Politik zu erleichtern.


(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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