Pressemitteilung

Gericht beschränkt #EndBadGovernance-Proteste in Lagos auf Freiheit und Friedensparks

Richter Emmanuel Ogundare vom Obersten Gericht in Lagos hat die bevorstehenden landesweiten Proteste im Bundesstaat Lagos auf den Gani Fawehinmi Freedom Park in Ojota und den Peace Park im Bezirk Ketu des Bundesstaates beschränkt.

Das Gericht erließ die Beschränkungsanordnung am Dienstag, nachdem der Generalstaatsanwalt und Justizkommissar des Bundesstaates, Lawal Pedro (SAN), einen präventiven Ex-parte-Antrag gestellt hatte. Mit dem Antrag wollte das Gericht die öffentliche Sicherheit aufrechterhalten und gewährleisten sowie irreparable Verluste an Menschenleben und Eigentum im Bundesstaat während der Dauer der Proteste verhindern.

In der Klageschrift sind als Mitangeklagte aufgeführt: Adamma Ukpabi und Tosin Harsogba (für die Active Citizens Group); Genosse Juwon Sanyaolu und Hassan Soweto (für die Take it Back-Bewegung); unbekannte Personen und der Polizeipräsident des Bundesstaates Lagos.

Als er seinen Antrag vor Gericht einreichte, argumentierte Pedro, dass es als oberster Justizbeamter des Staates, der in die Stellungnahmen verschiedener Interessengruppen eingeweiht sei, die für und gegen die landesweiten Proteste seien, notwendig sei, die kritischen Infrastrukturen des Staates zu schützen und einen irreparablen Verlust an Menschenleben und Eigentum zu verhindern, wie er während der EndSARS-Proteste im Jahr 2020 zu beobachten war.

Pedro beharrte darauf, dass die Polizei des Staates nicht über genügend Personal verfüge, um die Sicherheitskräfte für die Demonstranten bereitzustellen, die in allen Gemeinderäten, auf öffentlichen Straßen und in anderen öffentlich zugänglichen Bereichen des Staates protestieren wollten.

Er argumentierte weiter, dass man verhindern müsse, dass die Proteste von Gangstern gekapert werden, die bereit seien, unter dem Vorwand öffentlicher Proteste gegen eine angebliche schlechte Regierungsführung Recht und Ordnung zu verletzen und an verschiedenen Orten im Staat Zerstörung anzurichten.

Pedro meint: „In Anerkennung des Grundrechts der Bürger, öffentlich gegen die Politik und Maßnahmen der Regierung zu protestieren und dabei gleichzeitig die unrechtmäßige Zerstörung von Leben und Eigentum zu verhindern, hat die Regierung des Bundesstaates Lagos zwei öffentliche Räume und Orte im Bundesstaat ausgewiesen, an denen sich die Bürger treffen und zusammenkommen können, um zu protestieren oder ihren Unmut über die Regierung auszudrücken.

Die Standorte sind: Gani Fawehinmi Freedom Park, Ojota, Bundesstaat Lagos und Peace Park, Ketu, Bundesstaat Lagos.
„Die öffentlichen Proteste in allen Gemeinderäten und auf öffentlichen Straßen sowie in anderen öffentlich zugänglichen Bereichen des Staates für zehn Tage sind ein gezielter Plan, den Staat lahmzulegen, und wenn man das zulässt, käme das wirtschaftlicher Sabotage gleich.“

„Unter diesen Umständen ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, um die Grundrechte der 1. bis 5. Beklagten/Beklagten auf Protest sowie anderer Anwohner, die sich dem Protest widersetzen, zu schützen und ihnen zu ermöglichen, ihren rechtmäßigen Aktivitäten nachzugehen, ohne dass es zu Belästigungen, Störungen oder zur Zerstörung öffentlicher Gebäude/Eigentums kommt.“

Nachdem Richter Ogundare Pedros Argumente angehört hatte, gewährte er sämtliche im Antrag geforderten Erleichterungen.
Er entschied: „Hiermit wird eine Anordnung zur vorbeugenden Abhilfe in Form einer einstweiligen Verfügung erteilt, die den 1. bis 5. Beklagten/Beklagten, sei es allein, ihren Agenten, Geheimdiensten, Bediensteten oder anderen durch sie handelnden Personen, untersagt, vom 1. bis 10. August 2024 im Bundesstaat Lagos zu kommen und ihre geplanten friedlichen öffentlichen Proteste, Kundgebungen, Prozessionen und Versammlungen durchzuführen, außer an den genehmigten dafür vorgesehenen Orten für friedliche öffentliche Proteste, Kundgebungen und Versammlungen, und zwar: Gani Fawehinmi Freedom Park, Ikorodu Road, Ojota, Bundesstaat Lagos und Peace Park, Ketu Lagos, von 8.00 bis 18.00 Uhr, bis der Kläger das vorprozessuale Protokoll einhält.“

„Hiermit wird eine Anordnung zur vorbeugenden Abhilfe in Form einer einstweiligen Verfügung erteilt, die den 6. Beklagten anweist, die Grundrechte der 1. bis 5. Beklagten/Beklagten auf Vereinigungsfreiheit, friedlichen öffentlichen Protest, Prozessionen und Stimmenauszählung an dem genehmigten, dafür vorgesehenen Ort für friedliche öffentliche Proteste, Kundgebungen und Versammlungen im Bundesstaat Lagos zu schützen, und zwar: Gani Fawehinm Freedom Park, Ikorodu Road Ojota, Lagos und Peace Park, Ketu Lagos, von 8.00 bis 18.00 Uhr vom 1. bis 10. August 2024, bis der Kläger das vorprozessuale Protokoll einhält.

„Hiermit wird eine Anordnung zur vorbeugenden Abhilfe in Form einer einstweiligen Verfügung erteilt, die den 6. Beklagten anweist, den 1. bis 5. Beklagten am genehmigten, dafür vorgesehenen Ort Sicherheitsunterstützung und Unterstützung bei der Verkehrsregelung für ihre geplanten friedlichen öffentlichen Proteste, Kundgebungen und Versammlungen im Bundesstaat Lagos bereitzustellen, und zwar: Gani Fawehinmi Freedom Park, Ikorodu Road, Ojota, Bundesstaat Lagos und Peace Park Ketu Lagos von 8 bis 18 Uhr am 1./10. August 2024, bis der Kläger das vorprozessuale Protokoll einhält.
„Eine Anordnung zur Ersatzzustellung der Anordnung dieses Gerichts in dieser Sache, der Klageschrift/des Klageschreibens und aller anderen Protokolldokumente vor Klageerhebung an den 1. bis 5. Beklagten/Beklagten erfolgt durch Veröffentlichung in einer überregionalen Tageszeitung, d. h. in einer anderen weit verbreiteten Zeitung, und die Zustellung gilt als gute und ausreichende Zustellung an die Beklagten/Beklagten.“

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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