Pressemitteilung

Gericht verhängt Geldstrafe von 50.000 Naira gegen nigerianische Armee und andere

Der Bundesgerichtshof in Yenagoa im Bundesstaat Bayelsa verhängte am Donnerstag im laufenden Verfahren zur Verletzung der Grundrechte, das Festus Daumiebi am Sonntag gegen die nigerianische Armee und den Generalstabschef angestrengt hatte, eine Geldstrafe von 50.000 Naira.

In der Klage sind außerdem der Generalstabschef des Heeres und der Generalstaatsanwalt der Föderation als Beklagte aufgeführt.

Daumiebi verklagte sie, weil sie am 30. März und 31. Mai 2024 angeblich in sein Landhaus in Igbomotoru I im Verwaltungsbezirk Southern Ijaw in Bayelsa eingedrungen seien und angeblich Eigentum im Wert von Hunderten Millionen Naira zerstört hätten.

Der Kläger hatte durch seine Rechtsanwälte unter der Leitung von Professor OF Emiri SAN eine besondere Schadensersatzklage in Höhe von 20,4 Milliarden Naira gegen die nigerianische Armee, den Generalstabschef der Armee, den Generalstabschef der Verteidigung und den ehrenamtlichen Generalstaatsanwalt der Föderation wegen des angeblichen Eindringens in sein Landhaus und der anschließenden Zerstörung seines Eigentums eingereicht.

Wie New Telegraph erfuhr, haben die Beklagten es versäumt bzw. sich geweigert, persönlich oder durch Rechtsbeistand zu erscheinen oder überhaupt Klagen gegen die Ansprüche der Klägerin einzureichen, obwohl ihnen in drei aufeinanderfolgenden Fällen die erforderlichen gerichtlichen Verfahren zugestellt worden waren.

Verärgert über die grundlose und eklatante Missachtung des Gerichts durch die Beklagten, soll das Gericht angeordnet haben, den Beklagten in seiner letzten Sitzung am 11. Juni 2024 erneut Anhörungsbescheide zuzustellen, und hinzugefügt haben, dass, falls sie die Anweisungen des Gerichts weiterhin ignorierten, das Gericht den ursprünglichen Antrag des Klägers auf Durchsetzung seiner Grundrechte anhören werde.

Wie jedoch bekannt wurde, erschienen der 1. und 3. Beklagte am 4. Juli 2024 durch einen Rechtsanwalt vor Gericht und baten das Gericht um eine Frist von 60 Tagen für die Einreichung ihrer Antworten. Der Prozessbevollmächtigte des Hauptantragstellers, Rechtsanwalt Affinih Egbegi, der auch ehemaliger Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Bayelsa ist, widersetzte sich dem jedoch vehement.

In seinem Urteil entschied Richter Dashen, dass alle Beklagten der Klage ihre Antworten einreichen und zustellen sowie die aufgelaufenen Strafen zahlen müssen, um dem Kläger eine entsprechende Antwort zu ermöglichen.

Der Fall wurde auf den 19. Juli 2024 vertagt.

Daumiebi wurde jedoch von 16 Rechtsanwälten vertreten.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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