Pressemitteilung

Gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf dieselben Leistungen der Krankenversicherung wie heterosexuelle Paare; Ablehnung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz: Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs Südkoreas

Südkoreas oberstes Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare Anspruch auf die gleichen Leistungen der Krankenversicherung haben wie heterosexuelle Paare. Dieses richtungsweisende Urteil wurde von Menschenrechtsgruppen begrüßt.
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