Pressemitteilung

Hunter Biden verliert Versuch, Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzustellen

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Hunter Biden, Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, verlässt am 11. Juni 2024 das Bundesgericht in Wilmington, Delaware, während sein Prozess wegen strafbarer Waffendelikte fortgesetzt wird.Hannah Beier/Reuters

Ein Richter hat am Montag den Antrag von Hunter, dem Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, abgelehnt, ein in Kalifornien gegen ihn angestrengtes Verfahren wegen Steuerhinterziehung abzuweisen.

Hunter Biden wurde im Juni in Delaware verurteilt, weil er über seinen illegalen Drogenkonsum gelogen hatte, um eine Waffe zu kaufen. Im September soll ihm in dem Fall der Steuerhinterziehung der Prozess gemacht werden.

Biden, der in den Steueranklagen auf nicht schuldig plädiert hat, hatte argumentiert, dass David Weiss, der Sonderermittler, der beide Anklagen leitet, illegal ernannt worden sei.

Der Sohn des Präsidenten hatte sich auf die Entscheidung eines Bundesrichters berufen, mit dem ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump abgewiesen wurde, der nach seinem Ausscheiden aus dem Amt illegal geheime Dokumente zurückbehalten hatte.

Die in Florida ansässige US-Bezirksrichterin Aileen Cannon befand, dass die Ernennung des Sonderermittlers in diesem Fall, Jack Smith, gegen die US-Verfassung verstoße, da der Kongress ihm nicht die Befugnis erteilt habe, den Fall weiter zu verfolgen. Smiths Büro hat Berufung eingelegt.

Doch US-Bezirksrichter Mark Scarsi in Los Angeles sagte am Montag, es gebe keine stichhaltige Grundlage für eine Überprüfung eines früheren Beschlusses, mit dem Hunter Bidens Antrag auf Abweisung der Anklage wegen Steuerhinterziehung abgelehnt worden war.

„Das Gericht lehnt es ab, auf den Antrag einzugehen, da es keine gültige Grundlage für eine erneute Prüfung der Anordnung des Gerichts gibt, mit der der Antrag von Herrn Biden auf Klageabweisung abgelehnt wurde“, schrieb der Richter.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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