Pressemitteilung

Sie fordern Vorsichtsmaßnahmen, um die für morgen geplante Teilschließung des Hotels Guadalpín Banús zu stoppen

Mittwoch, 10. Juli 2024, 22:47 Uhr

Alle Mitarbeiter des Hotels Guadalpín Banús, mit Ausnahme derjenigen, die heute Morgen arbeiteten, haben vor den Türen der Büros der Insolvenzverwaltung PriceWaterhouseCoopers demonstriert. Das Hauptziel besteht darin, die für morgen geplante Teilschließung des Hotelbetriebs zu stoppen und, wie Betriebsratspräsidentin Jackeline Largacha betonte, „die Insolvenzverwalter dazu zu bringen, ihr Wort zu halten“. Im Gegenzug verhandeln die Anwälte weiterhin mit allen Parteien, damit das Handelsgericht von Málaga die Freigabe von 49 der 181 Zimmer des Fünf-Sterne-Hotelbetriebs, Parkplätzen, Küchen und drei Restaurants mit Terrasse anordnet Vorsichtsmaßnahmen, damit es morgen nicht passiert.

Würde diese Maßnahme an diesem Donnerstag durchgeführt, wären die 180 Arbeitsplätze des Betriebs gefährdet und würden mitten in der Hochsommersaison ein ernstes wirtschaftliches Problem darstellen. „Die Mitarbeiter sind alle auf einer Seite. Wir sind psychisch sehr betroffen und leiden unter einer schrecklichen Unsicherheit. „Einige von uns arbeiten dort seit mehr als 20 Jahren und wir können diese Instabilität nicht weiterführen, wenn sie eigentlich nur die unterzeichneten Vereinbarungen einhalten und die Arbeitsplätze behalten müssen“, sagte Largacha und fügte hinzu: „Sie müssen den Prozess stoppen.“ .“

In diesem Sinne ist es erwähnenswert, dass nach dem Konkurs des Hotelbetreibers Aifos und der ehemaligen Betreibergesellschaft PSH verschiedene Eigentümer das von der Firma Grisoma betriebene Gebäude in einer horizontalen Aufteilung übernahmen. Wie das Unternehmen erklärte, „fordern zwei der Investoren die Enteignung verschiedener Wohneinheiten, wogegen wir uns wehren, da wir befürchten, dass diese für nicht-hotelbezogene Zwecke genutzt werden, abgesehen davon, dass der Betrieb zu 100 % uns gehört.“

Verfahrensfehler

Es ist nicht das erste Mal, dass das Fünf-Sterne-Hotel eine ähnliche Situation erlebt. Im Juli letzten Jahres erließ das Handelsgericht Nr. 1 von Malaga einen Räumungsbeschluss, der auf einer von zwei der Investoren eingereichten Klage beruhte. Zu den Gemeinschaftsräumen gehörte das Restaurant. Dies führte zur Leistungserbringung in den Hotelpools sowie zur Durchführung einer ERTE (Temporary Employment Regulation File) aufgrund höherer Gewalt. Dasselbe Gericht entschied im Oktober zugunsten der Hotelbetreibergesellschaft, erkannte jedoch in einem Beschluss vom Mai einen Verfahrensfehler an und akzeptierte die Position der Investoren.

„Bis dies geklärt ist, können die Dienste nicht eingestellt werden, was hier aufgrund einer Fehlinterpretation einiger Eigentümer passieren wird.“ „Sie stimmen ihnen nicht zu, es ist eine Frage der Form, nicht des Inhalts“, fügen sie von der Betreibergesellschaft hinzu.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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