Pressemitteilung

Wie viele Bier kann ich diesen Sommer trinken, bevor ich ins Auto steige, damit ich nicht im Gefängnis lande?

August ist der Monat des Jahres, in dem die meisten Schutzheiligenfeierlichkeiten gefeiert werden, und viele fragen sich, ob es erlaubt ist, vor dem Autofahren Alkohol zu trinken. Obwohl am Steuer Die Alkoholmenge sollte immer absolut Null seinDie spanische Gesetzgebung erlaubt einen Wert von bis zu 0,5 Gramm pro Liter im Blut (oder 0,25 mg/l ausgeatmeter Luft), außer bei Fahranfängern oder Berufskraftfahrern, wo der Wert auf 0,3 (0,15) sinkt. Wer die zulässigen Grenzwerte überschreitet, sollte wissen, dass ab 0,6 mg/l Alkohol in der Luft oder 1,2 gr/l im Blut eine Straftat begangen wird, die mit 1.000 Euro Strafe und Gefängnisstrafen geahndet wird.

Und in Bier? Es ist nicht so einfach zu bestimmen, da es viele verschiedene Faktoren gibt, vom Geschlecht, Gewicht oder Alter. Laut einer DGT-Studie würden bereits zwei kleine Dosen Bier für einen 70 Kilo schweren Menschen den erlaubten Satz überschreiten. Tatsächlich würden Menschen mit geringerem Gewicht oder Anfänger mit nur einer Dose Bier bereits die Schwelle überschreiten.

Die Strafe beträgt nach Angaben der Behörde drei bis sechs Monate Gefängnis oder bis zu einem Jahr, wenn der Fahrer sich weigert, sich der Kontrolle zu unterwerfen. Da es weniger als zwei Jahre sind, könnte der Richter – nicht unbedingt – sich dafür entscheiden, dies zu vermeiden, indem er eine Geldstrafe oder eine Geldstrafe erzwingt und zum Wohle der Gemeinschaft arbeitet, aber hier besteht die DGT erneut darauf: „Gehen Sie nicht das Risiko ein, vorbestraft zu sein.“ für eine Unvorsichtigkeit“.

Im Einzelnen gilt für Fahrer von Fahrzeugen und Fahrrädern, dass der gesetzlich zulässige Höchstwert im Blut 0,5 Gramm pro Liter beträgt bzw. der Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft niemals 0,25 Milligramm pro Liter überschreitet. Für Fahranfänger beträgt der zulässige Höchstwert an Alkohol im Blut 0,3 Gramm pro Liter und in der ausgeatmeten Luft 0,15 Milligramm pro Liter in den zwei Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis.

Für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3.500 Kilogramm beträgt, Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen oder für den öffentlichen Dienst, für den Schul- und Kleintransport, für gefährliche Güter oder für Notfall- oder Sondertransporte : Sie werden bestraft, wenn sie mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 0,3 Gramm pro Liter oder einem Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft von mehr als 0,15 Milligramm pro Liter fahren.

Die Höhe des Bußgeldes für die Überschreitung der zulässigen Alkoholgrenze beträgt 500 Euro und 4 oder 6 Punkte, was zu 1000 Euro und dem Abzug von 4 oder 6 Punkten würde, wenn der Fahrer unmittelbar zuvor wegen Alkoholmissbrauchs mit einer Geldstrafe belegt worden wäre Jahr wegen Überschreitung des erlaubten Tarifs, sowie eines, das mit einem Tarif zirkuliert, der das Doppelte des erlaubten Tarifs übersteigt. Als Straftat gilt ein Alkoholgehalt in der Ausatemluft von mehr als 0,60 Milligramm pro Liter, ein Blutalkoholspiegel von mehr als 1,2 Gramm pro Liter oder Fahren unter Alkoholeinfluss.

Die Sanktion wäre in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder eine Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder eine gemeinnützige Arbeit von 31 bis 90 Tagen, in jedem Fall aber der Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Mopeds einen Zeitraum von mehr als einem und bis zu vier Jahren.

(Dies ist eine unbearbeitete, automatisch generierte Story aus einem syndizierten Newsfeed. Cityjournal – Dein Regionalmagazin Mitarbeiter haben den Inhaltstext möglicherweise nicht geändert oder bearbeitet.)

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